| Das "Gesetz zur Bekämpfung des Missbrauches von (0)900er/(0)190er Mehrwertdienstrufnummern" ist am 15. August 2003 in Kraft getreten. Kernpunkte sind ein verbessertes Auskunftsrecht für den Verbraucher, eine Registrierungspflicht für Dialer und eine Präzisierung der Informationspflichten, die Mehrwertdienste-Anbieter zu betrachten haben. |
| Die Änderungen in Kurzform |
| Der Verbraucher hat nun einen Auskunftsanspruch gegenüber der Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post, wenn er den Betrieber/Anbieter eines 0190- oder 0900-Dienstes herauszufinden will. Bei 0190-Nummern ist eine schriftliche Anfrage (siehe Download-Hinweis in der linken Spalte auf dieser Seite) notwendig. Die Betreiber von 0900-Nummern können online in der Datenbank der Behörde abgefragt werden. Die Regulierungsbehörde(RegTP) hat nun die Möglichkeit, unseriöse Anbieter zu sanktionieren und zu bestrafen. Bei der gesicherter Nutzung von Mehrwertdienstenummern ist die RegTP berechtigt, den Rechnungshersteller aufzufordern, keine weiteren Gebühren für die missbräuchlich genutze Rufnummern einzufordern. (oder hier nachlesen) |